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Erhalte ich als Freiberufler / Selbstständiger einen Sofortkredit?

Häufig gestellte FragenFreiberufler und Selbstständige können nicht, wie Arbeitnehmer in einem festen Beschäftigungsverhältnis, Lohn- und Gehaltsnachweise erbringen. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler einen Sofortkredit beantragt, muss andere Nachweise vorlegen können. Bei Selbstständigen werden die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) zur Prüfung des Kreditantrages herangezogen, bei Freiberuflern ist es in der Regel der Einkommenssteuernachweis. Nachteilig daran ist, dass aufgrund dieser Nachweise nur eine vergangenheitsbezogene Bewertung stattfinden kann – die zukünftige finanzielle Situation des Kreditnehmers kann nur einzuschätzen versucht werden.

Lehnt die Bank einen Sofortkredit für Freiberufler oder Selbstständige ab, können ein Bürge oder ein Mitantragsteller eine Hilfe sein, um den Kredit doch noch bewilligt zu bekommen. Diese gewährleisten die Rückzahlung des Kredits, wenn der Antragsteller selbst zahlungsunfähig wird. Auch das Stellen von Sicherheiten (z.B. Immobilie) kann helfen, einen Sofortkredit genehmigt zu bekommen.

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