Unternehmensberatung
Sie ist eine professionelle Dienstleistung und wird auch, aber keineswegs nur von Existenzgründern oder von Jungunternehmern in Anspruch genommen. In Deutschland ist der Begriff als solcher nicht gesetzlich geschützt. Insofern muss sich der Unternehmensberater durch seine Qualifikation, durch die fachliche Qualität seiner Beratungstätigkeit sowie durch Referenzen profilieren. Zu den gängigen und meistgefragten Bereichen der Unternehmensberatungstätigkeit gehören die
- Existenzgründungsberatung inklusive Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
- Personalberatung
- IT-Beratung zur gesamten Informationstechnologie
- Managementberatung
- Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung
Im Grunde genommen ist jede externe fachliche Hilfe, die sich ein Unternehmen „ins Haus holt“, eine eigene Form der Unternehmensberatung. Der Unternehmensberater selbst ist ein fachlich qualifizierter Hochschulabsolvent mit einschlägiger Berufserfahrung für seine spezielle Beratungstätigkeit. Unternehmensberatung wird oftmals auch als das Einkaufen von Knowhow bezeichnet. Mit einem Consulting ist die individuelle, fallbezogene Aufarbeitung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen durch Interaktion zwischen einer Unternehmensberatungsfirma und deren um Rat nachsuchenden Klienten gemeint. Die Unternehmensberatung ihrerseits ist mit dem Bezug zur meistens betriebswirtschaftlichen Beratung ein Teilbereich des Consultings. Zu den immer wieder gefragten Beratungsinhalten gehören die Firmenfusionen, freundliche und feindliche Firmenübernahmen, das Outsourcing, Umstrukturierung & Kostensenkung, fachsprachlich Change Management & Cost Cutting genannt, Finanzberatung, PR-Beratung, Beschaffungs- und Einkaufsoptimierung bis hin zum Interim Management. Im Mittelpunkt einer jeden Unternehmensberatungstätigkeit stehen entweder der Aufbau eines neuen Unternehmens im klein- und mittelständischen Bereich, oder aber Veränderungen innerhalb des Betriebes aufgrund fachlicher Entscheidungen als Ergebnis der Beratungstätigkeit.
Wirtschaftsauskünfte
Unter dem Begriff Wirtschaftsauskünfte werden sämtliche Informationen subsummiert, die sich auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens beziehen. Wirtschaftsauskünfte werden von Firmen über Firmen eingeholt. Entgeltlich zur Verfügung gestellt werden sie von den gewerblich tätigen privaten Wirtschaftsauskunfteien. Damit wird das Ziel verfolgt, möglichst zuverlässige Informationen über die Seriosität sowie die Bonität, also die Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners zu erhalten. Im Gegensatz zur Auskunft über den Bürger als eine natürliche Person des Privatrechts ist im Rahmen einer Wirtschaftsauskunft die Rechtsform des Unternehmens von besonderer Bedeutung. Handelt es sich um eine private BGB-Gesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft; wer sind die Eigentümer, wer führt die Geschäfte, wie hoch ist das Stammkapital, und wie steht es um die Zahlungsmoral sowie um die Zahlungsfähigkeit. Derartige Aussagen sind geradezu unentbehrlich für die unternehmerische Entscheidung über die nächste Warenlieferung auf Rechnung oder gegen Vorkasse. Wirtschaftsauskünfte sind nicht einheitlich standardisiert. Zu den Basisinformationen, die jede Wirtschaftsauskunftei liefert, gehören aktuelle Auskünfte zu
- den allgemeinen Kontaktdaten mit Namen und Firmenanschrift sowie mit allen Kommunikationsangaben
- der Rechtsform [Einzelunternehmen, Gesellschaft] nebst Gründungsdatum und Handelsregistereintragung
- dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Eintrag im Handelsregister sowie nach dem Branchenschlüssel
- möglichen Beteiligungen des Unternehmens an weiteren Firmen
- Niederlassungen, Filialen oder Außenstellen im In- und im Ausland
- einem möglichen Immobilienbesitz
- den Bankverbindungen mit IBAN und BIC
- den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen mit Umsatz, Gewinn, Eigenkapitalquote sowie weiteren Bilanzzahlen
- einer aktuellen Beurteilung der finanziellen Situation des Unternehmens mit dem Zahlungsverhalten, mit Bewertung der Finanzlage anhand eines Rankings oder des Bonitätsindexes der Wirtschaftsauskunftei
- den erfassten Negativmerkmalen wie laufende oder abgeschlossene Inkassoverfahren, wie Eidesstattliche Versicherungen bis hin zu Haftanordnungen innerhalb der Geschäftsführung
Kreditrisiken
Als Kreditrisiko wird ganz allgemein die latente Situation des Kreditgebers bezeichnet, dass der ausgezahlte Kredit sowohl termingerecht als auch ungekürzt, also in voller Höhe zurückgezahlt wird. Zu dem Kreditrisiko gehören sowohl die Kreditsumme als auch die vereinbarten Kreditzinsen. Wenn der Kredit selbst, also das geliehene Geld nicht durch die Kredittilgung zurückgezahlt wird, dann ist das für den Kreditgeber ein Minusgeschäft. Er bekommt weniger zurück als er gegeben hat. Kürzt der Kreditnehmer die Rückzahlung bei den Zinsen, so verringert sich dadurch der Gewinn an dem Kreditgeschäft. Der Kreditsuchende ist seinerseits gut beraten, vor der Kreditaufnahme im Hinblick auf einen Kreditvergleich mehrere Kreditangebote einzuholen. Für den Kreditvergleich ist der Effektivzinssatz der ausschlaggebende Faktor. Auf Seiten des Kreditnehmers sind die Kreditzinsen die eigentlichen Kosten, während der Kredit selbst das Leihen von Geld ist, das er selbst nicht verfügbar hat. Für den Kreditgeber beginnt sein Kreditrisiko mit Überweisung der Kreditsumme auf das Empfängerkonto. Ab jetzt muss sich die Bank darauf verlassen, dass der Kreditnehmer den Kreditvertrag durch oftmals jahrelange Ratenzahlungen auch tatsächlich erfüllt. Tut er das nicht, dann ist diese Situation mit einem zusätzlichen Personal- und Verwaltungsaufwand für den Kreditgeber verbunden. Für diese indirekten Kosten kann der Kreditnehmer kaum regresspflichtig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist der Kreditgeber bestrebt, durch eine möglichst aussagefähige und genaue Kreditwürdigkeitsprüfung sein Kreditrisiko weitestgehend zu reduzieren.